Bei der Rheinischen Ärzteversorgung besteht derzeit eine bilanzielle Unterdeckung von 1500 Millionen €. Das geht aus einem Zwischenbericht per 31.12.2006 der Heubeck AG hervor.
Die Kammerversammlung muss sich erneut (zuletzt 2003) mit einer Satzungsänderung befassen. Die Ursache der Unterdeckung soll u.a. durch Anhebung der Regealtersgrenze auf 67 Jahre, Hebung stiller Reserven, Wegfall des Kinderzuschusses bei Altersrenten (wie bei anderen ärztl. Versorgungswerken), Anhebung der Grundjahre bei Jungen und Absenkung bei Älteren erfolgen.
Die Kalkulationen der ÄV beruhen z.Zt. auf sog. Periodentafeln von 1997. Diese erfassen die Lebenserwartung der freien Berufe, die um ca. 4 Jahre über der Durchschnittsbevölkerung liegt. Die neuen geplanten Generationentafeln sollen auch die Geburtsjahrgänge berücksichtigen.
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