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Der ganztägige Kongress war gekennzeichnet von vielen Wünschen seitens der Patienten, der Ärzteschaft und der Politik.
In der Einleitung wies der Kammerpräsident Prof. Dr. med. Hoppe darauf hin, dass zwischen Leistungsanspruch und Wirklichkeit ein Lücke klafft. Der Rechtsrahmen sei anpassungsbedürftig. Es bestünden Tendenzen ärztliche Leistungen zumindest in Teilen rechtlich von einem Dienst- in einen Werkvertrag zu wandeln. Das vorgesehene Patientengesetz fasse lediglich bisher geltende Rechtsansprüche der Patienten aus verschiedenen Gesetzen zusammen, mehr sei auch nicht zu erwarten. . Herr Brautmeier von der KVNo kritisierte die Tendenzen bei Kassen und Politik bestimmte ärztliche Leistungen nur noch nach Ergebnisqualität im Sinne „pay for performance“ (p4p) zu vergüten. Frau Staatssekretärin Prütting vom Landesgesundheitsministerium wies darauf hin dass Qualität auch Geld koste, ein Qualitätswettbewerb jedoch mit Augenmaß nötig sei. In diesem Sinne sei auch Ergebnisqualität zu fordern.
Das Hauptreferat hielt Professor Dr. Jürgen Wasem
(Universität Duisburg-Essen, Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftungslehrstuhl für Medizinmanagement): „ Der Gesundheitsfonds, Risikostrukturausgleich… (DRG, Regelleistungsvolumen) die Finanzierung des Gesundheitswesens was bedeutet dies für die Qualität der medizinischen Versorgung?“
Ausgangspunkt sei der allgemeine Krankenversicherungsschutz. Dieser habe Einfluss auf die Streuung ärztlichen Leistungsangebotes,Verhaltens-änderungen bei Ärzten und Patienten, auf Qualitätssteigerung und bewirke eine Kostenlawine.
Bezüglich Ausstattung der Kassen mit Ressourcen ergebe sich bei den derzeitigen Budgetierungen, dass Qualitätssteigerung kostenneutral sein müsse. Ein Preis- und Qualitätswettbewerb der Kassen wäre anzustreben. Momentan hätten wir mehr Preiswettbewerb. Der Morbi RSA sei zwingend für Preis- und Qualitätswettbewerb.
Die Ressourcen-Zuteilung an Ärzte und Krankenhäuser müsse wirtschaftlich gerecht sein. Das DRG-System sei genauer bezüglich Wirtschaftlichkeit. Diese würde aber durch Prozeduren geschmälert. Grundlohnsummenanbindung verhindere Qualität. Die Anbindung der RLV (Regelleistungsvolumen) an die Morbidität sei sinnvoll. Die Morbidität müsse aber von den Kassen getragen werden. Dem widerspräche die Budgetierung, die zu Problemen der Honorarverteilung führe.
Schließlich ging Wasem noch auf die Themen Über- und Unterversorgung, stille Rationierung infolge Budgetierung und Leistungsbegrenzung ein. Auch die Patienten müssen in die Verantwortung genommen werden.
Das Referat, klar gegliedert, fand allgemeine Zustimmung in der nachfolgenden Diskussion. Ärzte und Patienten erwarten nun die politische Umsetzung. Das war die Botschaft an Frau Prütting ( MAGS- NRW) und die ebenfalls anwesende Staatsministern a.D. Birgit Fischer, jetzt Chefin der BEK.
Nach der Mittagspause gab es drei Workshops:
1) „pay for performace“: Hierzu wurde festgestellt, dass aus der Versorgung ein Geschäftsmodell würde, sich patientenrelevantes outcome nicht beweisen lasse, zumal wenn mehrere Behandler tätig seien (wem schreibt man die Ergebnisse zu?), der derzeitige Datenbestand bei Kassen, KV und Praxen noch viel zu ungenau und lückenhaft sei, eine Verhaltensänderung durch Geld zu erwarten sei, dass über 80 % der medizinischen Versorgung nicht evidenzbasiert sei (wenn man den Begriff aus dem anglo-amerikanischen Schrifttum schon übernehmen wolle) und schließlich, dass p4p (wer hat nur dieses schreckliches Kürzel kreiert?) derzeit nur für wenige, ausgesuchte Themen / Bereiche möglich sei, z.B. die Coloskopie “. Die Ergebnisse aus England seien nicht überzeugend bezüglich einer nachweislich p4p bedingten Qualitätssteigerung, abgesehen davon, dass 80% der dortigen Hausärzte die Q-Anforderungen erfüllten. Wenn überhaupt, sei p4p versuchsweise nur in Selektivverträgen nicht jedoch im Kollektivvertrag mit den Kassen einzuführen.
2) „Primärarztversorgung“: (hierzu fehlen Inhalte und Ergebnisse)
3) „Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen“:
Delegation ärztlicher Aufgaben wird als sinnvoll angesehen, z.B. im hausärztlichen Bereich im Rahmen der Wundversorgung, Blutabnahmen. Die Substitution ärztlicher Leistungen wird abgelehnt, zumal in Deutschland die Ausbildung des Hilfspersonals gegenüber z.B. Norwegen nicht der erforderlichen Qualifikation entspricht. Im Krankenhausbereich wurde das Projekt der Anästhesisten mit den Anästhesiepflegern erfolgreich eingestuft.
(Bericht Dr. Frank Schreiber)
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