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     Bericht von der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein

 

Am 20. März 2010 fand die 3. Kammerversammlung der Wahlperiode 2009-2014 in Düsseldorf statt.

Nach Abarbeitung der Regularien berichtete der Präsident Prof. Dr. med. Hoppe:

• Die Koalition will weitere Einsparungen im Gesundheitswesen. Der Arzneimittelbereich sei nur der Anfang, weitere Bereiche werden folgen in denen auch die Ärzte nicht ausgespart bleiben werden.

• 6,45 % des Brutto-Inlandsproduktes erreichen die gesetzlichen Krankenkassen. Im Vergleich zu den Niederlanden, Skandinavien oder sogar England ein dürftiger Betrag.

• Das Finanzloch der GKV darf nicht auf Kosten der Ärzte gestopft werden.

• Die Ärzteschaft darf sich nicht auf Honorar- und Einkommensfragen in der öffentlichen Diskussion einengen lassen. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir uns in die Ethikfalle manövrieren lassen. Die ärztliche Leistung muss ihrem Wert entsprechend bezahlt werden.

• Auch bei der jetzigen gesamtwirtschaftlichen Lage muss Honorargerechtigkeit gegenüber der KVNo mit Augenmaß gehandelt werden.

• Eine gute Weiterbildung ist wichtig für die Strukturqualität der Ärzteschaft.

• Der PKV-Basistarif passt nicht in das PKV-System. Er gehört abgeschafft, allein um dem Koalitionsvertrag gerecht zu werden der das PKV-System als eigenständig erhalten will.

In der nachfolgenden Diskussion ging es den herannahenden Versorgungsnotstand, dass die Gesamtversorgung auf dem Spiel steht und dass der Honorardeckel abgeschafft werden muss. Die Honoraranbindung an die Grundlohnsummenentwicklung wurde als wirtschaftlich antiquiert betitelt. Viele Redner erklärten an glaubhaften Beispielen, dass sie ihre Praxis bei diesen niedrigen RLV nicht mehr weiter führen könnten. Man vermisse Rückendeckung von der jetzigen Regierungskoalition in Berlin. Anerkannt wurden die politischen Bemühungen Minister Laumanns zur Verbesserung der katastrophalen Lage der Kassenärzte in NRW. Die seit Minister Ehrenberg praktizierte Planwirtschaft im Gesundheitswesen sei am Ende. Immer mehr Krankenhäuser gingen von kommunaler in die Verwaltung großer Krankenhauskonzerne über und deren Ziel sei die Profitmaximierung und nicht die Verbesserung der Patientenversorgung.

Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die Telematik. Hierzu gab es Vorträge von Frau Dr. Groß (e-health-Ausschuss), Herrn Gilbert Mohr (KV-Abt. IT in der Arztpraxis) und Herrn Dr. Wollring, der über die Erfahrungen und die Planungen zum Feldversuch in Essen berichtete.

In der dazugehörigen Diskussion war man sich einig, dass die verpflichtende Online-Anbindung abgelehnt wird, leider jedoch bereits vor Jahren Herr Köhler (KBV) sich vertraglich dazu für die Ärzte verpflichtet hat!! Nur die mit den Kassen abgeglichene Versichertenkarte ist gültig und honorarwirksam. Diskutiert wurde auch über Speichermedien und dass bisher für die Ärzte kein Nutzen erkennbar sei. Die Entwicklung eines Basisdatensatzes sei eine ur-ärztliche Aufgabe. Kassen dürfen nicht durch finanzielle Anreize Patienten zur elektronischen Speicherung ihrer Gesundheitsdaten animieren.

Ein dies alles beinhaltender Leitantrag des Vorstands der ÄKNo wurde mit 70 zu 20 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.-

Ein wichtiger Antrag zum Thema „Öffnungsklausel in der GOÄ“ wurde beraten und angenommen. Er soll ausdrücken, dass ärztliche Honorare nicht per Absprache der PKV oder anderen Institutionen mit Ärzten oder Arztgruppen losgelöst von der GOÄ ausgehandelt werden. Der Erhalt der GOÄ als freie Gebührenordnung ist unabdingbar! Die Öffnungsklausel ist also strikt abzulehnen.

 

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